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   OVG Hamburg, 25.01.2000 - 4 Bf 322/99   

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OVG Hamburg, 25.01.2000 - 4 Bf 322/99 (https://dejure.org/2000,21420)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2000 - 4 Bf 322/99 (https://dejure.org/2000,21420)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 4 Bf 322/99 (https://dejure.org/2000,21420)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 06.05.2002 - 4 Bs 74/02

    D (A), Ausländer, Kind, in Deutschland geborene Kinder, Aufenthaltserlaubnis,

    Diese Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses dürfte gegen Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 GG verstoßen (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - Beschl. v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99 - VGH Mannheim, Beschl. v. 29.1.2001, NVwZ-RR 2001 S. 605).

    Das Beschwerdegericht hat jedoch in mehreren Entscheidungen ausgeführt, dass an der - mit Ausnahme der Art der dort genannten Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 Nr. 1 AuslG) - inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, soweit auch nach dieser Norm dem im Bundesgebiet geborenen Kind eine Aufenthaltsgenehmigung (in der Form der Aufenthaltserlaubnis) (nur) erteilt wird, wenn die Mutter (als der weibliche Elternteil) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, dagegen der Vater (als männlicher Elternteil) seinem Kind ein - seinem Status entsprechendes - Aufenthaltsrecht nicht vermitteln kann (vgl. Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - ; v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99-); so auch die weit überwiegende Kommentarliteratur, vgl. etwa Huber, Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 15; Hailbronner, Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 2a; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 15; Rittstieg, Das Ausländergesetz 90, InfAuslR 1990 S. 221).

  • OVG Hamburg, 15.08.2003 - 4 Bs 74/02

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung unter verfassungsrechtlichen

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  • VG Hamburg, 17.06.2003 - 22 VG 4324/00

    Aufenthaltserlaubnis für den Vater des im Bundesgebiet geborenen ausländischen

    bestehen, soweit auch nach dieser Norm dem im Bundesgebiet geborenen Kind eine Aufenthaltsgenehmigung (in der Form der Aufenthaltserlaubnis) (nur) erteilt wird, wenn die Mutter (als der weibliche Elternteil) eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, dagegen der Vater (als männlicher Elternteil) seinem Kind ein - seinem Status entsprechendes - Aufenthaltsrecht nicht vermitteln kann (vgl. Beschl. v. 13.10.1999 - 3 Bf 644/99 - ; v. 25.1.2000 - 4 Bf 322/99-); so auch die weit überwiegende Kommentarliteratur, vgl. etwa Huber, Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 15; Hailbronner, Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 2a; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 21 Rdnr. 15; Rittstieg, Das Ausländergesetz 90, InfAuslR 1990 S. 221).
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